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Was bei einer Photovoltaik zu beachten ist

Jetzt holt uns die PV-Anlage langsam ein. Einiges muss man erledigen, auch wenn es einem keiner sagt. Damit das anderen nicht auch so geht, hier mal ein paar Punkte de zu beachten sind:

  • Entscheidung Umsatzsteuer ja oder nein
  • Anmeldung bei der BNetzA für die PV
  • Anmeldung bei der BNetzA für die Batterie
  • Anmeldung bei dem Netzbetreiber
  • Gewerbeanmeldung
  • Steueranmeldung
  • Weitere Dinge die zu beachten sind
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Einiges wurde uns vom Bauträger abgenommen, machen nur teilweise und über anderes sind wir plötzlich gestolpert. Damit das nicht jeder von neuen durchläuft, hier mal etwas ausführlicher die Liste. Wichtig, ich bin kein Jurist oder Steuerberater, entsprechend ist dies keine Beratung, sondern ich kann nur wiedergeben was ich im Netz gefunden habe. Somit sind alle Informationen ohne Gewähr.

Entscheidung wegen der Umsatzsteuer

Wer unter 17.500€ im Jahr Gesamtumsatz über alle Gewerblichen Tätigkeiten macht, kann die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen. Es fällt keine Umsatzsteuer an, es kann aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Hier ein Beispiel: Wenn die PV 20.000€ kostet, so sind da 3.193,28€ Vorsteuer drin enthalten. Diese kann beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Zahlung des Netzbetreibers enthält eh die MwSt., so das euch dadurch auch kein Verlust droht.

Gibt es auch Nachteile? Ja, in den ersten Jahren muss die Umsatzsteuervoranmeldung Monatlich erfolgen. Somit also etwas mehr Aufwand, aber der dürfte sich für die meisten lohen.

Wichtig, wer schon Selbstständig ist, der muss bedenken, die Entscheidung Kleingewerbe oder Umsatzsteuerpflichtig gilt für alle Gewerbe die man hat. Ggf. bietet sich es evtl. an, das PV-Gewerbe auf den Partner anzumelden.

Mehr zum Thema Kleingewerbe finden Sie beim Portal Fuer-Gruender.de.

Anmeldung bei der BNetzA für die PV

Die Photovoltaikanlage sollte zur Inbetriebnahme schon bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein. Ansonsten erfolgt eine Vergütung erst ab dem Tag der Meldung. Die Meldung kann Online bei der BNetzA durchgeführt werden. Man erhält dann von der BNetzA eine Registriernummer, diese beginnt mit ASO, und wird vom Netzbetreiber für die Vergütung benötigt.

Anmeldung bei der BNetzA für die Batterie

Auch muss der evtl. vorhandene Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Wie so oft bei der Bürokratie, geht das leider nicht über ein Formular.

Es gibt ein PDF das im Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden muss, und von dort direkt per Mail verschickt werden kann. Dazu mehr auf der Webseite der BNetzA. Wichtig ist dafür, dass man weiß welche Kapazitäten (Nennkapazität und Nutzkapazität) der Speicher hat und wie er angebunden ist.  Bei der Anbindung unterscheidet man zwischen einer AC und einer DC Anbindung. Was das bedeutet ist genauer bei Photovoltaik-Web.de erklärt.

Anmeldung bei dem Netzbetreiber

Hier hat uns der Bauträger die Formulare vor ausgefüllt. Leider ohne die einzelnen Punkte abzustimmen, so wurde zum Beispiel einfach von der Kleinunternehmer Regelung ausgegangen.

Die Registrierung muss auch vom Elektroinstallateur unterschrieben werden.

Gewerbeanmeldung

Ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, hängt von der Leistung der PV-Anlage und dem Örtlichen Ordnungsamt ab. Bei uns war es nicht notwendig ein Gewerbe für die PV anzumelden. Ein Besuch oder Anruf ist dort also erforderlich. Wichtig: Auch Ohne Gewerbe, gilt die Steuerpflicht!

Steueranmeldung

Egal ob Sie sich für Kleinunternehmerregelung oder Mehrwertsteuerpflicht entschieden haben, Sie müssen sich beim Finanzamt melden. Die erfolgt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Am einfachsten und schnellsten geht das über Elster, sofern Sie schon Zugang haben. Alternativ können Sie den Fragebogen auch Online beim Bundesfinanzministerium auffüllen, ausdrucken und per Post verschicken.

Weitere Dinge die zu beachten sind

Wer sich im Vorfeld mit dem Gedanken einer PV beschäftigt, der kann auch schon im Vorfeld einiges steuerlich gelten machen. Hier hilft aber nur ein Steuerberater oder etwas Lektüre von Fachpublikationen.

Auch ist die Berechnung der zuzahlenden Umsatzsteuer nicht ganz trivial. Hier helfen aber spezielle Programme weiter. Wichtig dafür, ab den ersten Tag, monatlich alle Zählerstände erfassen! Mehr zu dem Steuerlichen Aspekt ist unter Steuern.de erklärt.

Über die Programme werde ich separat berichten, wenn es einige Erfahrungen damit gibt.


Kommentare

Eine Antwort zu „Was bei einer Photovoltaik zu beachten ist“

  1. Nunja… also Gewerbeanmeldung muss wirklich erst bei sehr großen Anlagen erfolgen…. Für die Besitzer eines Einfamilienhauses wird es in der Regel wohl nicht dazu kommen ;O)